Insolvenz

Eine Insolvenz kann schnell eintreten. Wenn z.B. Ihr Hauptkunde seine Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlt. Dennoch muss heute kein insolventer Unternehmer und kein Privatmann ein Leben lang aus dem Geschäftsleben ausgegrenzt und auf seinen privaten Schulden sitzen und bleiben. Im Gegenteil: Viele Unternehmen, die insolvent werden, haben nach Einschätzung von Experten mit einem Sanierungskonzept eine gute zweite Chance. Allerdings nur dann, wenn die Unternehmensführung bei drohender Insolvenz alles richtig macht. Dazu zählt:

  • Zeitnah Informationen über Rechte und Pflichten beschaffen
  • Insolvenzberater bzw. Insolvenzverwalter einschalten
  • Ggf. Antrag auf Unternehmensinsolvenzverfahren stellen
  • Ggf. mit Insolvenzverwalter Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen durchführen
  • Ggf. Antrag auf Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung stellen

Unternehmensinsolvenzverfahren (für Unternehmen)
Ein Unternehmensinsolvenzverfahren versucht, die Ansprüche von Gläubigern an das Unternehmen - so weit wie möglich - zu befriedigen. Ablauf:

  • Antragstellung (durch Unternehmer oder Gläubiger) beim Amtsgericht
  • Prüfung der finanziellen Situation des Unternehmens (Masse)
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags (mangels Masse)
  • Bericht des Insolvenzverwalters über wirtschaftliche Aussichten des Unternehmens
  • Entscheidung der Gläubigerversammlung: Sanierung oder Liquidation
  • Sanierung: Erhalt der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit des Unternehmens
  • Liquidation: Verkauf der Unternehmenswerte

Verbraucherinsolvenzverfahren (für Privatpersonen)
Wenn bei einem Verkauf der Unternehmenswerte die Gläubiger ihr Geld nicht vollständig zurückerhalten haben, bleiben vielen Unternehmern noch private Schulden z. B. bei der Bank. Über sie wird in einem Verbraucherinsolvenzverfahren  verhandelt. Ablauf:

  • Versuch der außergerichtlichen Einigung mit Gläubigern
  • bei Scheitern: Insolvenzantrag und Antrag auf Restschuldbefreiung beim Amtsgericht
  • Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern über Art und Umfang der Schuldentilgung oder gerichtliche Verfügung

Restschuldbefreiung (für Privatpersonen)
Ein Restschuldbefreiungsverfahren kann Privatpersonen von ihren Restschulden befreien. Ablauf:

  • Voraussetzung: abgeschlossenes Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Wohlverhaltensphase durchlaufen (Abführen eines gesetzlich festgelegten Teil des Einkommens über sechs Jahre ("Wohlverhaltensperiode") an einen Treuhänder, der die Beträge an die Gläubiger weiterleitet
  • Schuldenbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode

Schwerpunkt-Thema: 31.08.2009

© Thommy Weiss/PIXELIO

"Wege aus der Krise"


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