Schutzrechte

Wer ein besonderes Verfahren, Produkt oder einen besonderen Namen anbieten kann, hat einen erheblichen Wettbewerbsvorteil vor der Konkurrenz. Diesen Vorteil kann man schützen lassen: durch Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Geschmacksmuster. Diese Schutzrechte werden in der Regel beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet.

Marken und Geschmacksmuster in der EU
Eine offizielle Agentur der Europäischen Union - das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) - ist für die Eintragung von in allen 27 Ländern der EU gültigen Marken und Geschmacksmustern zuständig. Die Gemeinschaftsmarke (GM) und das eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster (GGM) bilden den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt - sie verleihen dem geistigen Eigentum Schutz in der gesamten Europäischen Union, die 27 Mitgliedstaaten mit fast 500 Millionen Einwohnern umfasst.

Innovation sucht Unternehmen
Wenn Sie einen Käufer oder Lizenznehmer für eine eigene Innovation suchen, bietet sich der InnovationMarket mit seinem Bereich "Innovation sucht Unternehmen" an: ein Marktplatz, auf dem auf wirtschaftlichen Erfolg geprüfte Innovationen gehandelt werden.

Unternehmen sucht Innovation
Existenzgründerinnen und -gründer bzw. Unternehmerinnen und Unternehmer können außerdem fremde, nicht vermarktete Innovationen für eigene Zwecke nutzen. Informationen über geschützte Erfindungen, die gegen Lizenz verwertet werden können, liefert der InnovationMarket mit seinem Bereich "Unternehmen sucht Innovation" oder die Lizenzdatenbank RALF (= Rechtsstand-Auskunft und Lizenzförderungs-Dienst).