Arbeits- und Gesundheitsschutz
Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Das bedeutet: Sie müssen Ihre Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit schützen. Dazu gehört, dass Sie u.a. Ihre Arbeitsstätte, Maschinen, Anlagen usw. entsprechend so einrichten und warten, dass Sie Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und die Arbeit menschengerecht gestalten.
Zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung verpflichten:
- die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften
- das Arbeitsschutzgesetz
- die Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger
Beraten lassen
Informieren Sie sich vor der Gründung z. B. über die Eignung von Räumlichkeiten als Arbeitsstätte. Dazu können Sie sich an die staatlichen Aufsichtsstellen oder an die zuständige Berufsgenossenschaft wenden. Die Beratung ist kostenlos und erspart oft nachträgliche Korrekturen.



Seite drucken