Einkommensteuer

Jede Bürgerin und jeder Bürger, die bzw. der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer bezahlen (bei Arbeitnehmern heißt sie Lohnsteuer, weil sie automatisch vom Lohn abgezogen wird). Die Höhe der Einkommensteuer ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Selbstständige, die nicht Angestellte ihres Unternehmens  sind (also Einzelunternehmer oder Gesellschafter von Personengesellschaften), bezahlen daher keine Einkommensteuer, wenn Sie keine Gewinne, sondern Verluste erwirtschaften.

Wie muss Einkommensteuer bezahlt werden?
Ihre Einkommensteuer wird nach Ablauf eines Kalenderjahres fällig. Dafür müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Sie persönlich zuständigen Finanzamt einreichen.

Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Unternehmer, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen dafür einen amtlich vorgeschriebenem Vordruck nutzen (Download rechts unter Links).

Einkommensteuervorauszahlungen
Einkommensteuervorauszahlungen sind jeweils am

  • 10. März,
  • 10. Juni,
  • 10. September und
  • 10. Dezember

zu entrichten. Das Finanzamt legt die Höhe der Vorauszahlung fest.

Wenn Ihr Einkommen höher als zunächst erwartet ist, müssen Sie im Folgejahr mit einer Steuernachzahlung rechnen. Die Steuernachzahlung plus die Einkommensteuervorauszahlung hat schon manchen jungen Unternehmer vor große finanzielle Probleme gestellt. Rechnen Sie daher mit der Steuer. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater, ob und in welcher Höhe mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist, und legen Sie das Geld dafür "auf die hohe Kante".

Seit 2008 haben Einzelunternehmer und Personengesellschaften die Möglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, also mit einem relativ niedrigen Steuersatz auf einbehaltene Gewinne.