Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuer müssen ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) oder Genossenschaften entrichten. Sie bemisst sich dabei am Gewinn dieser Gesellschaften. Grundsätzlich werden alle Gewinne mit 15 % besteuert.
"Verdeckte Gewinnausschüttungen" müssen auch versteuert werden.
Es kann sein, dass (überhöhte) Zahlungen an Gesellschafter (z.B. Gehalt, Nutzungsvergütung, Sachleistung) vom Finanzamt als so genannte verdeckte Gewinnausschüttungen betrachtet werden: wenn diese Zahlungen in gleicher Art und Höhe an einen Fremden nicht geleistet worden wären. Das bedeutet: Diese Zahlungen werden vom Finanzamt (teilweise) zum zu versteuernden Einkommen der Körperschaft "zurückgerechnet" und wirken sich somit auf die Höhe der Körperschaftsteuer aus.
Wie muss Körperschaftsteuer bezahlt werden?
Körperschaftsteuer müssen Sie pro Vierteljahr an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung erfolgt mit Ihrer Körperschaftsteuer-Erklärung nach Ablauf des Kalenderjahres.



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