Gewerbesteuer

Gewerbesteuer müssen diejenigen bezahlen, die ein Gewerbe betreiben: also Unternehmerinnen und Unternehmer in Handel, Handwerk, Dienstleistungen und Industrie. Freiberufler und Landwirte gelten in der Regel nicht als Gewerbetreibende.

Gewerbesteuer für die Kommune
Die Gewerbesteuer wird - anders als die übrigen Steuern - nicht vom Bund, sondern von den Kommunen erhoben. Sie wird auf den Gewerbeertrag eines Unternehmens erhoben. In welcher Höhe, das können die Kommunen selbst festlegen. Dabei multiplizieren sie einen (in einem komplizierten Verfahren) errechneten Gewerbesteuer-Messbetrag mit einem eigenen Prozentsatz (Hebesatz). Dieser kann sehr unterschiedlich ausfallen, so dass selbst für unmittelbar benachbarte Standorte deutlich unterschiedliche Konditionen bestehen. Mit der Wahl des Standortes können Sie also Gewerbesteuer sparen.

Wie muss Gewerbesteuer bezahlt werden?
Gewerbesteuer müssen Sie pro Vierteljahr an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt vorauszahlen. Eine Jahresabrechnung der Gewerbesteuer erfolgt mit Ihrer Gewerbesteuer-Erklärung an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres.


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Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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