Notfallplanung

Wer leitet das Unternehmen, wenn die Geschäftsführung kurzfristig ausfällt? Eine überlebenswichtige Frage, die auch die Banken und Sparkassen immer häufiger vor einer Kreditvergabe stellen. Hintergrund: die geforderte Risikobewertung von Unternehmen (Rating) nach den BASEL II-Kriterien, die für mehr Sicherheit im Kreditgeschäft sorgen sollen. Eine sorgfältige Notfallplanung bringt Pluspunkte beim Rating und sollte daher möglichst bald nach dem Unternehmensstart erstellt werden.

  • Wer kann die Geschäfte im Notfall übernehmen?
  • Ist die- bzw. derjenige über die laufenden Geschäfte informiert?
  • Hat die- bzw. derjenige Zugang zu allen wichtigen Geschäftsunterlagen?
  • Besitzt die- bzw. derjenige im Notfall Vollmachten bzw. Prokura (= handelsrechtliche Vollmacht) z. B. für Bankgeschäfte, Verträge?
  • Kennt die- bzw. derjenige die (wichtigsten) Kunden und Lieferanten?
  • Wurde die- bzw. derjenige im Testament als Nachfolger eingesetzt?
  • Wurde das Testament so verfasst, dass die Liquidität des Unternehmens (= Verfügbarkeit über genügend Zahlungsmittel) nicht durch Pflichtteilansprüche der Erben gefährdet wird?

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Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

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