Sicherheiten und Bürgschaften

Sicherheiten und Bürgschaften

Sicherheiten

Zur Gründung oder zum Ausbau eines Unternehmens werden zumeist Kredite benötigt. Um sie zu erhalten, muss die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer seiner Bank oder Sparkasse, der so genannten Hausbank, neben der Erfolgswahrscheinlichkeit des Vorhabens zumeist auch bankübliche Sicherheiten bieten: z.B. Grundstücke oder Immobilien oder auch Lebensversicherungen, Bausparverträge, Festgelder.

Bürgschaften

Falls die banküblichen Sicherheiten für einen Kredit fehlen oder nicht ausreichen, können Bürgen weiterhelfen. Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, ggf. für die Rückzahlung der Kreditsumme aufzukommen.

Bürgschaftsbanken

Als Bürgen kommen für Existenzgründungen und mittelständische Unternehmen vielfach Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegemeinschaften in Frage. Sie übernehmen - bei Erfolg versprechendem Unternehmenskonzept - Ausfallbürgschaften, die von den Finanzinstituten als Kreditsicherheiten anerkannt werden. Diese Bürgschaften müssen auch über die Hausbank beantragt werden. Für kleinere Vorhaben kann aber auch zuerst die Zusage der Bürgschaftsbank eingeholt werden (Programm Bürgschaft ohne Bank - BoB). Erkundigen Sie sich bei der Bürgschaftsbank Brandenburg bzw. dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB). Höchstbetrag der Bürgschaftsbank Brandenburg: 1 Mio. Euro.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam