Steuern

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer müssen Sie - je nach Rechtsform und Geschäftsgegenstand - mit einer Reihe von Steuern rechnen:

  • Einkommensteuer entsprechend Ihrem persönlichen Gewinn
  • Körperschaftsteuer für GmbHs und AGs
  • Gewerbesteuer für jeden Gewerbebetrieb
  • Umsatzsteuer auf alle Rechnungsbeträge ( = Mehrwertsteuer)
  • Kirchensteuer für Angehörige der evangelischen oder katholischen Kirche
  • Lohnsteuer für ggf. beschäftigte Arbeitnehmer

Rechnen Sie mit dem Finanzamt
Lassen Sie sich beraten. Kalkulieren Sie die Forderungen des Finanzamts in alle Ihre finanziellen Planungen mit ein. Denken Sie daran, Ihre Steuer-Vorauszahlungen nicht zu niedrig anzusetzen, damit Sie nicht hinterher von hohen Nachzahlungen überrascht werden.

Gründungszuschuss
Existenzgründerinnen und -gründer, die den Gründungszuschuss beziehen, müssen dem Finanzamt zusammen mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" auch ihren Businessplan vorlegen. Nach der Bearbeitung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung" teilt das Finanzamt der Gründerin bzw. dem Gründer eine Steuernummer zu. Anhand der Angaben zum voraussichtlichen Gewinn berechnet das Finanzamt die Vorauszahlungen für Einkommen-, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag und nennt die Fälligkeitstermine. Die Vorauszahlungen können später auf Antrag beim Finanzamt der tatsächlichen Gewinnentwicklung angepasst werden.

Fragen Sie Ihren Steuerberater
Klären Sie Ihre steuerliche Planung mit Ihrem Steuerberater. Überlegen Sie mit ihm gemeinsam, welche Rechtsform die steuerlich günstigste für Sie ist.

Elektronische Anmeldung der Lohn- und Umsatzsteuer
Die elektronische Anmeldung der Lohn- und Umsatzsteuer ist seit 2005 für Unternehmen Pflicht. Die kostenlose Software für die elektronische Lohn- und Umsatzsteuererklärung finden Sie unter www.elster.de
ElsterFormular unterstützt die

  • Einkommensteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Elektronische Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Unternehmer, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen dafür einen amtlich vorgeschriebenem Vordruck nutzen (Download).