Kleinunternehmer-Regelung

In mancher Hinsicht haben es Kleinunternehmen besser. Der Gesetzgeber hat speziell für sie einige Regelungen geschaffen, die den Unternehmeralltag erleichtern. Diese Regelungen sind im Kleinunternehmerförderungsgesetz festgeschrieben.

Kleinunternehmerförderungsgesetz
Das Kleinunternehmerförderungsgesetz bringt vielen Kleinunternehmen spürbare Erleichterungen.

Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer
Die Bemessungsgrenze, ab der ein kleines Unternehmen Umsatzsteuer bezahlen muss, liegt bei 17.500 Euro. Das heißt: Es ist von der Umsatzsteuer befreit, wenn sein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 17.500 Euro war und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird. In diesem Fall, kann es allerdings auch keine Vorsteuer aus seinen Eingangsrechnungen geltend machen (s. auch Steuern). Das Unternehmen kann jedoch auf die Steuerbefreiung verzichten.

Buchführungsgrenzen für Kleinunternehmer
Gewerbliche Unternehmerinnen bzw. Unternehmer sowie Land- und Forstwirte gelten oft nicht als Kaufleute. Sie sind meist auch nicht im Handelsregister eingetragen. Eine einfache Buchführung ist ihnen erlaubt, wenn sie die folgenden Grenzen nicht überschreiten:

  • Umsätze: 500.000 Euro
  • Gewinn aus Gewerbebetrieb oder aus Land-/Forstwirtschaft: 50.000 Euro
  • Wirtschaftswert der land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen: auf 25.000 Euro

Unternehmen, die diese Umsatz-, Gewinn- und Wirtschaftswertgrenzen überschreiten, sind zu einer aufwändigen kaufmännischen Buchführung verpflichtet.

Vereinfachte Einnahme-Überschussrechnung
Die genannten Unternehmen müssen zudem ihre Gewinne durch eine Einnahme-Überschussrechnung auf einem amtlich Vordruck ermitteln: für viele eine willkommene Erleichterung. Die Finanzämter unterziehen diese Einnahme-Überschussrechnung mittels elektronischer Datenverarbeitung nur noch einer Plausibilitätsprüfung. Sie werden diese Erklärungen in den allermeisten Fällen nur noch dann genauer unter die Lupe nehmen, wenn nach dieser Plausibilitätsprüfung „etwas nicht stimmt".

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