Anmeldung

Folgende Anmeldungen müssen Ihre Existenzgründung erledigen:

  • Gewerbeanmeldung
    (Ausnahmen: freie Berufe wie z.B. Ärzte, Architekten, Künstler oder Steuerberater sowie Forst- und Landwirte)
    Mit Ihrer Gewerbeanmeldung werden normalerweise auch Ihr Finanzamt, Ihre Berufsgenossenschaft, Ihre zuständige Kammer usw. benachrichtigt. Verlassen Sie sich aber nicht darauf. Prüfen Sie diese Anmeldungen lieber nach.
  • Finanzamt
    Teilt Ihnen eine Steuernummer zu.
  • Zuständige Berufsgenossenschaft (BG)
    Sie ist die gesetzliche Unfallversicherung. Je nach Berufsgruppe sind Sie verpflichtet, sich dort zu versichern. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese in jedem Fall bei der BG versichern.
  • Arbeitsagentur
    Der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken teilt Ihnen Ihre Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigten. Die Betriebsnummer wird in die Versicherungsnachweise der Arbeitnehmer eingetragen.
  • Krankenkasse des Arbeitnehmers
    Wegen der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
  • Handelsregister des Amtsgerichts vor Ort
    Hier müssen Sie Ihr Unternehmen je nach Rechtsform bzw. wenn es sich um einen Betrieb im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, eintragen lassen.
  • Wasser-, Strom-, Gasversorgungsunternehmen und Entsorgungsunternehmen
  • Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Architektenkammer, Ärztekammer usw.
    Für manche Berufsgruppen besteht eine Pflichtmitgliedschaft in den jeweiligen Kammern.