Kaufleute / Kaufmann (e.K.)
Ob man Kauffrau bzw. Kaufmann ist, hängt von der Rechtsform ab und - beim Einzelunternehmer - vom Umfang des Geschäftsbetriebes. Kaufleute müssen sich beim Amtsgericht in ein öffentliches Verzeichnis, das Handelsregister, eintragen lassen.
Grundlage für Kaufleute ist das Handelsgesetzbuch (HGB). Danach sind sie verpflichtet, u. a. Handelsbücher zu führen und Inventuren und Bilanzen aufzustellen. Geschäftsbriefe müssen den Namen (die Firma), den Sitz und die Registernummer enthalten.
Kleingewerbetreibende müssen sich nicht in das Handelsregister eintragen lassen. Für sie gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Über die Vor- und Nachteile kaufmännisch geführter Betriebe informieren Sie sich bitte in den Downloads und bei Ihrer Kammer.
Die folgenden Rechtsformen sind in jedem Fall immer Kaufleute:
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- GmbH & Co. KG.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)



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