Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die Rechtsform der eG ist sowohl eine Rechtsform für Gründungsteams als auch ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer. Sie kommt für einen gemeinschaftlichen und solidarischen Geschäftsbetrieb in Frage. Ziel der eG ist die Förderung ihrer Mitglieder (z.B. beim günstigen Groß-Einkauf von Materialien oder dem Kosten sparenden gemeinsamen Vertrieb von Produkten).
Geschäftsgrundlage einer eG ist eine schriftliche Satzung. Diese Satzung legt auch die Höhe der Einlagen fest, die jedes Mitglied entrichten muss. Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen. Die Haftung der Mitglieder ist in der Regel auf die Höhe dieser Einlage beschränkt.
Vorteile
Haftungsbeschränkung. Mitglieder profitieren von Förderung durch eG
Nachteile
Geringe Gewinnorientierung



Seite drucken