Ein-Personen GmbH
Ein Einzelunternehmer kann sein Unternehmen auch als GmbH führen. Er wird in diesem Fall zum angestellten Geschäftsführer der GmbH. Diese so genannte Ein-Personen-GmbH vereint dabei die Vorteile beider Rechtsformen: Der Unternehmer kann allein entscheiden. Die Gesellschaft haftet in Höhe des Stammkapitals. Das Privatvermögen des Unternehmers wird nicht in die Haftung einbezogen. Das betrifft nicht die Haftung gegenüber der Bank: Hier haftet der Unternehmer auch mit seinen privaten Sicherheiten.
Vorteile
Große Unabhängigkeit des Unternehmers; Haftungsbeschränkung.
Nachteile
Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig.
GmbH-Reform
Am 1. November 2008 ist eine Neuerung des GmbH-Rechts in Kraft getreten. Dazu zählen:
- Geringeres Stammkapital
Das Mindeststammkapital der GmbH soll von bisher 25.000 Euro auf 10.000 Euro herabgesetzt werden, um Gründungen insbesondere für Dienstleistungsgewerbe zu erleichtern. Mindest-Geschäftsanteil: ein Euro. - Mustergesellschaftsvertrag
Für unkomplizierte Standardgründungen (u.a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) wird ein Mustergesellschaftsvertrag zur Verfügung gestellt. Wird dieses Muster verwendet, ist keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages, sondern nur eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften erforderlich.



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