Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler (z.B. Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Unternehmensberater). Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter.  Das Besondere der PartG ist: Für Fehler in der Berufsausübung haftet jeweils nur der handelnde Partner.
Die PartG muss beim Amtsgericht im Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Vorteile
Kein Mindestkapital notwendig, besondere Form der Haftungsbeschränkung

Nachteile
Gesellschafter haften ggf. mit ihrem gesamten Privatvermögen.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam