Kleine Aktiengesellschaft (Kleine AG)
Weniger für Existenzgründer, dafür aber für bereits bestehende mittelständische Unternehmen kann die "kleine AG" eine Alternative zu anderen Rechtsformen, vor allem zur GmbH, sein. Auch die kleine AG braucht ein bestimmtes Grundkapital: 50.000 Euro. Für die finanzielle Grundausstattung sorgt hier eine geringe Anzahl von Aktionären. Dabei können auch Mitarbeiter oder Kunden durch die Ausgabe von Aktien am Unternehmen beteiligt und so an das Unternehmen gebunden werden. Die Aktien der kleinen AG werden nicht an der Börse gehandelt.
Die Haftung der kleinen AG gegenüber Vertragspartnern geht nur bis zur Höhe des Grundkapitals.
Vorteile
Eigenkapital durch Aktionäre, beschränkte Haftung
Nachteile
Mindestkapital von 50.000 Euro notwendig



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