Kommanditgesellschaft (KG)

Die KG ist eine besondere Rechtsform für ein Handelsunternehmen. Sie ist für Unternehmer bzw. Unternehmerinnen geeignet, die zusätzliches Startkapital suchen, aber alleiniger Chef im Unternehmen bleiben wollen. Partner in der KG sind der Unternehmer (Komplementär) und weitere Gesellschafter (Kommanditisten). Diese beteiligen sich aber nur finanziell am Unternehmen. Der Komplementär führt (falls ein Vertrag dies nicht anders regelt) die Geschäfte allein. Er haftet mit seinem Privatvermögen. Seine Partner dagegen nur in Höhe ihrer Einlage. Die KG muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Vorteile
Kein Mindestkapital notwendig; zusätzliches Eigenkapital; große Unabhängigkeit des Unternehmers.

Nachteile
Komplementär haftet mit seinem gesamten Privatvermögen.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam