Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Rechtsform für Kaufleute, die mit einem Partner ein Handelsunternehmen gründen wollen. Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die OHG muss in das Handelsregister eingetragen werden. Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der OHG mit ihren Gesellschaftsanteilen und ihrem Privatvermögen, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart wurde. Alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt. Sie können aber im Gesellschaftsvertrag einen Gesellschafter mit der Führung der Geschäfte beauftragen.

Vorteile
Kein Mindestkapital notwendig

Nachteile
Alle Partner der OHG haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam