Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Sobald Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Die Mitglieder der Gesellschaft haften jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Gesellschaftervertrag (Innenverhältnis) können Sie Sonderregeln vereinbaren.
Die GbR bzw. BGB-Gesellschaft ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft (Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften) .
Vorteile
Geringer Gründungsaufwand, kein Stammkapital notwendig
Nachteile
Alle Partner der BGB-Gesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.



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