Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sobald Sie sich mit einem oder mehreren Partnern  zusammenschließen, um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, bilden Sie  eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Die Mitglieder der Gesellschaft haften jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Gesellschaftervertrag (Innenverhältnis) können Sie  Sonderregeln vereinbaren.

Die GbR bzw. BGB-Gesellschaft ist ideal für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft  (Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften) .

Vorteile
Geringer Gründungsaufwand, kein Stammkapital notwendig

Nachteile
Alle Partner der BGB-Gesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam