Einzelunternehmen

Wenn Sie ohne Partner oder Gesellschafter ein Geschäft eröffnen, handelt es sich um ein Einzelunternehmen. Ob Sie den Betrieb ins Handelsregister eintragen lassen müssen, hängt davon ab, ob Sie Kaufmann bzw. Kauffrau oder Kleingewerbetreibender sind. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Kammer und in der linken Navigation im Menüpunkt Kaufleute.

Vorteile
Kein Mindestkapital notwendig. Volle Selbstständigkeit des Unternehmers, alleinige Geschäftsführung, ungeteilter Gewinn, einfache Gründung, geringe Gründungskosten.

Nachteile
Unbeschränkte Haftung mit Betriebs- und Privatvermögen.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam