Gründen in Polen

Wenn Sie ein Unternehmen in Polen gründen wollen, müssen Sie Schritt für Schritt vorgehen und einige besondere Voraussetzungen beachten. Diese sind unabhängig davon, welche Rechtsform das Unternehmen haben wird (Einzelunternehmen, GmbH, KG etc.). Nutzen Sie ggf. die Informations- und Beratungsangebote der Kammern.
Schritte und Kosten für eine Unternehmensgründung in Polen
(Kosten in PLN = polnische Zloty; 1 € = ca. 3,4 Zloty; auf einige Kosten werden zusätzlich 22 % MwSt. erhoben)

1. Festlegung einer Adresse für den Sitz des Unternehmens

  • Unterzeichnung eines Mietvertrags
  • Kauf einer Immobilie
  • Kosten: Kaution für Mietobjekt oder Kaufpreis für die Immobilie

2. Vorbereitung eines Gesellschaftsvertrages (falls erforderlich)

  • selbst
  • mit Hilfe eines Consulting-Büros
  • mit Hilfe eines Rechtsanwaltes/Notars in Polen
  • Kosten
    • Erstellung des Vertrages durch einen Rechtsanwalt: ca. 4.000
    • PLNSteuer für einen zivilrechtlichen Vertrag: ca. 300 PLN

3. Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages beim Notar in Polen
(falls erforderlich)

  • persönlich, Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses
  • durch Bevollmächtigten, dann Vollmacht erforderlich
  • Kosten: notarielle Beglaubigung: ca. 1.000 PLN
  • MwSt 22%

4. Übersetzungen (falls erforderlich)

  • des Gründungsaktes des ausländischen Unternehmens (amtliche Dokumente wie Gesellschaftsvertrag; Anmeldungen, Genehmigungen etc.)
  • des Handelsregisterauszugs des ausländischen Unternehmens
  • Kosten: ca. 50 PLN pro Seite

5. Eröffnung eines vorläufigen Bankkontos

  • zur Einzahlung der festgelegten Stammeinlagen
  • Unternehmensstempel erforderlich
  • Kosten: in der Regel kostenfrei

6. Antrag auf die Erteilung einer Konzession oder Genehmigung
(falls erforderlich)

  • erforderlich für die Anmeldung in dem Gewerberegister
  • Zusicherung der späteren Erteilung ausreichend
  • Kosten: verschieden

7. Antrag auf die Eintragung in das Gewerberegister

  • Einzelunternehmen und GbR: bei der Gemeindeverwaltung
  • Handelsgesellschaften: Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht
  • Kosten
  • Gewerbeanmeldung: 100 PLN
  • Handelsregistereintrag: 1.000 PLN (für eine Zweigstelle: 6.000 PLN)
  • automatische öffentliche Bekanntmachung der Handelsregistereintragung durch Gericht: 500 PLN

8. Antrag auf die Erteilung einer statistischen Nummer (REGON)

  • beim örtlich zuständigen Statistikamt
  • Ablichtung des Handelsregisterauszugs beilegen
  • Kosten: keine

9. Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS)

  • innerhalb von 7 Tagen vom Beginn der Gewerbeausübung (in Polen ist die selbständige Tätigkeit sozialversicherungspflichtig)
  • Ablichtung des Handelsregisterauszugs
  • Nachweis für die Eintragung im statistischen System REGON
  • Kosten: keine

10. Erlangung einer Konzession/Genehmigung (falls erforderlich)

  • Kosten: verschieden

11. Die Eröffnung eines Złoty-Kontos bei einer beliebigen Bank

  • Banküberweisungen ab 15.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben
  • Ablichtung des Handelsregisterauszugs
  • Nachweis für die Eintragung im System REGON
  • unverzügliche Überweisung aller Geldeinlagen von Gesellschafterkonten
  • Kosten: keine

12. Anmeldung beim zuständigen Finanzamt

  • spätestens bei der Aufnahme der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Ausstellung der ersten Rechnung
  • Beantragung der Steuernummer
  • Beantragung der Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Kosten: 100 PLN

Weitere Informationen
IHK Ostbrandenburg
Ralf Schulz
Tel.: 03 35 / 56 21-1443
Fax: 0335 / 56 21 -1490
E-Mail: schulz@ihk-ostbrandenburg.de