Menschen mit Behinderungen
Existenzgründung durch Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen sind oftmals dabei benachteiligt, Erwerbsmöglichkeiten in bestehenden Betrieben oder durch Existenzgründungen erschließen. Für sie gibt es besondere Hilfen durch spezialisierte Beratungsangebote oder Gründerwerkstätten. Im Mittelpunkt dieser Hilfeangebote stehen dabei die Stärkung des Prinzips der Barrierefreiheit und der gleichberechtigte Zugang aller Menschen zu allen Bereichen in unserer Gesellschaft. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF).
Schwerbehinderte Menschen können Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und zur Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz in Anspruch nehmen (§ 102 Abs. 3 Nr. 1c SGB IX i.V.m. § 21 SchwbAV). Ansprechpartner sind das Integrationsamt und der Integrationsfachdienst des Landes Brandenburg.



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