Migranten

Ausländische Mit-Bürgerinnen und Mit-Bürger gründen Unternehmen

Staatsangehörige aus EU-Staaten können genauso wie deutsche Staatsangehörige ein Gewerbe anmelden oder Niederlassungen errichten. Sie können auch alle öffentlichen Förderprogramme für ihre Unternehmensgründung in Anspruch nehmen.

Nicht EU-Staatsbürger: Aufenthalt regeln
Migranten, die nicht Staatsbürger eines Landes der Europäischen Union sind, müssen bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit stellen.
Heimatlose Ausländer sind in der Ausübung selbständiger Arbeit in ausgewählten Branchen deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt (§ 17 Abs. 2 HeimatlAuslG).

Mit Deutscher/m verheiratet
Sind Sie mit einem bzw. einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat, erhalten Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 30, 7 AufenthG. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für drei Jahre erteilt. Sie wird befristet verlängert, solange die Ehe im Bundesgebiet fortbesteht. Für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis müssen Sie beispielsweise seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitsberechtigung besitzen und andere Voraussetzungen erfüllen, über die Sie sich bitte bei der Ausländerbehörde informieren. Für weitere Informationen nutzen Sie in jedem Fall das vielfältige Beratungsangebot der Kammern, Gründungsinitiativen und der KfW Mittelstandsbank zu Förderprogrammen.

Ausländische Unternehmer aus einem Nicht-EU-Land, die in Deutschland ein Unternehmen oder ein Zweigwerk gründen möchten
Befindet sich der Wohnsitz nicht in Deutschland, muss ein Visum zur selbständigen Gewerbeausübung bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden. Man erhält eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ein übergeordnetes wirtschaftliches oder besonderes regionales Interesse an einem Aufenthalt in Deutschland besteht. Geprüft werden die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens und dessen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sowie auf Forschung und Innovation. Unternehmer, die mindestens 500.000 Euro investieren und mindestens fünf Arbeitsplätze schaffen, erhalten in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis.

Lotsendienste
Spezialisierte Lotsen helfen Migranten bei der Klärung von Fragen vor der Gründung Die aktuelle landesweite Adresse finden Sie unter den Links (siehe rechts) sowie unter Adressen (für Migranten).

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Starthelfer im Land Brandenburg

© Dietmar Meinert/PIXELIO

Wer berät und unterstützt Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund im Land Brandenburg?
Lotsendienst für Migrantinnen und Migranten


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam