Personal anmelden

Agentur für Arbeit
Wenn Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 400-Euro-Kräfte oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Beantragt wird die achtstellige Nummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit (Tel.: 01801 / 664466 - Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min).

Sozialversicherung
Angestellte Mitarbeiter sind in der Regel sozialversicherungspflichtig (bei der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Die Krankenkassen ziehen die Sozialversicherungsbeiträge ein. Setzen Sie sich daher mit der Krankenkasse Ihres Mitarbeiters in Verbindung und melden Sie ihn dort an.
 
Unfallversicherung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gesetzlich unfallversichert sein. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein das Unternehmen. Darüber hinaus kann sich auch der Unternehmer freiwillig bei einer BG gegen das Risiko von Arbeitsunfällen versichern, wenn er nicht schon ohnehin gesetzlich oder durch die BG-Satzung pflichtversichert ist.

Zentrale Servicenummer: Unter 0800 6050404 ist die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Dort erhalten Unternehmer und Versicherte Auskunft zu allen Fragen, die die gesetzliche Unfallversicherung betreffen.


Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam