Freie Berufe
Ob Sie zu den freien Berufen zählen oder nicht, können Sie beim Bundesverband Freie Berufe sowie beim Institut für Freie Berufe erfragen. Aber Achtung: Im Zweifelsfall entscheidet das Finanzamt, ob Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Steuerberater.
Ob Sie eine gewerbliche und freiberufliche Tätigkeit planen, hat Auswirkungen auf
- das Anmeldeverfahren
- die Art der Gewinnermittlung
- die Gewerbesteuerpflicht
- die Höhe der Einkommensteuerbelastung
Kammerpflicht
Für einige freie Berufe gibt es eine Pflichtmitgliedschaft in einer zuständigen Kammer. Diese so genannten "kammerfähigen freien Berufe" sind: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Beratende Ingenieure.
Berufsrecht und -ausübung
Nicht jeder darf jeden Freien Beruf einfach ausüben. Eine ganze Reihe von freiberuflichen Tätigkeiten verlangen eine entsprechende Ausbildung. Diese Ausbildung muss nachgewiesen werden.
Werbung
Für freie Berufe ist nicht jede Form der Werbung ist zulässig.



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