Pfändungsschutz der Altervorsorge
Bei Insolvenz droht die Pfändung. Vor der Pfändung geschützt sind Altersvorsorgeverträge, insbesondere Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen, aber auch Fonds- und Banksparpläne sowie Renten aus steuerlich geförderten Altersvorsorgevermögen (Rürup-Rente). Pfändungsschutz für private ergänzende Altersvorsorge gibt es auch für GmbH-Geschäftsführer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Voraussetzungen: Zweck der Altersvorsorge
Voraussetzung ist, dass das angesparte Kapital nur der Altersvorsorge dient.
Höhe des Pfändungsschutzes
Die Höhe des pfändungsgeschützten Vorsorgekapitals hängt vom Lebensalter ab. Die Gesamtsumme darf 238.000 Euro nicht übersteigen.



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