Haftungsfreistellung

Förderkredite (z.B. der KfW Bankengruppe) müssen immer bei der Hausbank beantragt werden. Die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer, dem die Hausbank ein bewilligtes Förderprogramm-Darlehen auszahlt, haftet der Hausbank gegenüber für die gesamte Kreditsumme.

Förderbank übernimmt Teil der Haftung

Für einige Förderkredite (z.B. KfW-StartGeld) kann diese Haftung reduziert werden. Kann der Kreditnehmer keine ausreichenden Sicherheiten stellen, so kann seine Hausbank (bei der KfW Bankengruppe) dafür eine Haftungsfreistellung beantragen. Wird sie gewährt, übernimmt die Förderbank einen Teil der Haftung für den Kredit und erstattet diesen Anteil den Banken und Sparkassen zurück, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann.

Zweck dieser Haftungsfreistellung ist, Banken und Sparkassen dazu zu bewegen, Gründern und Unternehmen mit geringen Sicherheiten dennoch Kredite zu gewähren, weil die Förderbank das Risiko mit ihnen teilt.


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