Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Die GuV stellt Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Sie berücksichtigt außerdem das Unternehmens-Vermögen: so genannte Bestandsveränderungen im Unternehmen. Die sind z.B. Veränderung im Warenlager, außerdem Aufträge, die in Arbeit sind, sowie steuerliche Abschreibungen. Die GuV kommt für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Frage, die eine doppelte Buchführung betreiben müssen oder wollen. Stichtag für die Abgabe beim Finanzamt: 31. Mai des Folgejahres.



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