Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist eine einfache Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben. Sie kommt für die Unternehmerinnen und Unternehmer in Frage, die eine einfache Buchführung betreiben (dürfen).

Die Einnahmen-Überschussrechnung müssen Sie auf einem amtlichen Vordruck erledigen. Wenn Ihre Einnahmen unter der Grenze von 17.500 Euro liegen, können Sie Ihre Einnahmen-Überschussrechnung nach einem beliebigen Gliederungsschema gliedern.


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