Buchführung
In der Buchführung werden alle Geschäftsvorgänge in Konten (= Rubriken für bestimmte Vorgänge, z.B. Mietzahlungen, Wareneinkäufe) festgehalten. Es gibt eine einfache und eine doppelte Buchführung. Sowohl in der einfachen als auch in der doppelten Buchführung werden üblicherweise alle Geschäftsvorgänge in Konten (= Rubriken für bestimmte Vorgänge, z.B. Mietzahlungen, Wareneinkäufe) festgehalten. Auf diese Weise gibt es viele verschiedene Konten nebeneinander, die in einem Kontenplan zusammengefasst sind. Jedes Konto wird jeweils chronologisch geführt.
Einfache Buchführung
Bei der einfachen Buchführung werden die Einnahmen bzw. Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge nach Konten für gängige Geschäftsvorgänge erfasst: z.B. Büromaterialien, Miete, Telefon usw. Außerdem werden die Buchungen von Kasse und Bankkonten festgehalten.
Die einfache Buchführung wird durch eine so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgewertet: also durch eine Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.
Die einfache Buchführung ist nur für Unternehmen zulässig, die nicht buchführungspflichtig sind. Dazu zählen
- Nicht-Kaufleute und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit
- Umsätzen von weniger als 500.000 Euro im Kalenderjahr
- oder Gewinn aus Gewerbebetrieb von weniger als 50.000 Euro
- Freiberufler
Abgesehen davon ist sie nur für kleine Betriebe mit einfachen und leicht überschaubaren Geschäftsprozessen empfehlenswert, in denen der Überblick über Ertrag und Liquidität nicht so schnell verloren gehen kann.
Doppelte Buchführung
Die doppelte Buchführung hat ihren Namen daher, dass jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Buchführungskonten verbucht wird. Wird z.B. eine Lieferantenrechnung per Banküberweisung bezahlt, so wird dies sowohl im Konto für "Wareneinkäufe" als auch im Konto "Bank" festgehalten (Gegenbuchung). Jedes Konto hat außerdem eine Soll- und Habenseite. Hier werden jeweils Einnahmen und Ausgaben erfasst.
Tipp: Wie die Doppelte Buchführung richtig ausgeführt wird, ist nicht leicht zu verstehen. Gründer und Jungunternehmer sollten daher ggf. einen Buchführungskursus belegen (z. B. bei der zuständigen Kammer).
Wer zur doppelten Buchführung verpflichtet ist oder sich dafür entschieden hat, muss zum Ende jedes Geschäftsjahres einen Jahresabschluss machen. Dazu gehören eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie eine Bilanz . Beide werden in der Regel vom Steuerberater angefertigt.
Die doppelte Buchführung ist für bestimmte Unternehmen Pflicht. Dazu zählen
- alle Kaufleute
- Nicht-Kaufleute mit
- Umsätzen von mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr oder
- Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 50.000 Euro
- Kapitalgesellschaften (GmbH und AG); sie gelten immer als Kaufleute.
Sie ist abgesehen davon für alle Betriebe mit differenzierten und nicht ganz leicht überschaubaren Geschäftsprozessen empfehlenswert.
Aber: Einzelkaufleute, die zwei Geschäftsjahre hintereinander nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Gewinn haben, werden künftig von der Buchführungspflicht befreit ("Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz"). Diese Bilanzierungserleichterungen können - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.



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