Verkauf / Altersvorsorge
Viele Unternehmer vertrauen darauf, dass sie nach dem Verkauf ihres Unternehmens mit dem Erlös ihren Ruhestand finanzieren können. Sie vernachlässigen darüber alternative Vorsorgemaßnahmen. Dabei wissen sie weder, ob sie für ihr Unternehmen einen Nachfolger finden, noch, ob die Höhe des Erlöses ausreicht, um tatsächlich im Alter davon leben zu können. Ganz zu schweigen von unerwarteten Ereignissen wie Krankheit und Unfall, die vorzeitig zur Arbeitsunfähigkeit führen können. Denken Sie darum rechtzeitig an Ihre persönliche Altersvorsorge (s. auch Kapitel Persönliche Versicherungen).
Unternehmensverkauf und Altersvorsorge
Sie können Ihr Unternehmen per Einmalzahlung oder gegen wiederkehrende Leistungen in Form von Rente, Ratenzahlung oder dauernde Last verkaufen. Wenn Sie mit der Übertragung des Unternehmens Ihren Ruhestand finanzieren möchten, sollten Sie genau prüfen, welche Art der Bezahlung für Sie am günstigsten ist. Wichtige Fragen sind:
- Wie wirkt sich die jeweilige Art der Bezahlung steuerlich aus?
- Wie wirkt sich die jeweilige Art der Bezahlung auf die Liquidität, Rentabilität und den Fortbestand des Unternehmens aus?
Verkauf gegen Einmalzahlung
Hier erhalten Sie den Kaufpreis sofort und auf einmal. Vom weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens sind Sie damit unabhängig. Sie können den Betrag z.B. gut verzinst anlegen.
Verkauf gegen wiederkehrende Zahlungen
Dabei übernimmt der Verkäufer anstelle einer Bank die Finanzierungsfunktion. Bei wiederkehrenden Zahlungen wird zwischen Rente, Rate oder dauernder Last unterschieden. Bei einem Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen müssen Sie einige Jahre warten, bis Ihr Unternehmen ganz bezahlt ist. Darum sollten Sie Ihre Forderungen absichern (z.B. über Grundstücke und Gebäude, einen Eigentumsvorbehalt oder eine Bankbürgschaft über einen Teil der künftigen Zahlungen). Sprechen Sie mit Ihrem Rechtsanwalt und Steuerberater.
Verkauf gegen Rente
Bei der Rentenzahlung (hier Leibrente) bekommen Sie eine monatliche Zahlung bis zu Ihrem Tod. Sie können auch vereinbaren, dass die Rente an einen Erben übergeht oder bei Ihrem Tod eine Restsumme ausgezahlt werden muss. Risiko: Was geschieht, wenn Ihr Nachfolger nicht mehr zahlen kann (z.B. bei Insolvenz). Und: Als Nachfolger wissen Sie nie genau, wie hoch der Kaufpreis insgesamt ausfällt.
Verkauf gegen Ratenzahlung
Damit erleichtern Sie dem Nachfolger die Kaufpreisfinanzierung. Der Kaufpreis wird vertraglich vereinbart und festgelegt, wie viele monatliche oder jährliche Raten in welcher Höhe fällig werden. Risiko: Was geschieht, wenn Ihr Nachfolger nicht mehr zahlen kann (z.B. bei Insolvenz).
Verkauf gegen dauernde Last
Hier geht es um eine besondere Art von Ratenzahlung. Die Zahlungen kommen zwar regelmäßig über mindestens zehn Jahre, müssen aber nicht immer gleich hoch ausfallen (z.B. dann, wenn Sie sich nach dem Unternehmensgewinn richten). Risiko: Was geschieht, wenn Ihr Nachfolger nicht mehr zahlen kann (z.B. bei Insolvenz).
Verpachten
Das Unternehmen bleibt Ihr Eigentum. Denken Sie daran, die Pacht nicht zu hoch anzusetzen, da Sie damit die Handlungsfähigkeit des Unternehmens schwächen.



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