Förderprogramme
Für Existenzgründungen sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es eine Reihe von finanziellen Förderprogrammen, die von der EU, dem Bund und dem Land Brandenburg angeboten werden. Der überwiegende Teil der vom Land Brandenburg aufgelegten Förderprogramme der Wirtschaft wird mit Mitteln der EU durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.
Bei den Förderprogrammen handelt es sich zum Teil um nicht-rückzahlbare Zuschüsse und vor allem um zinsgünstige Darlehen. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind außer den günstigen Zinssätzen lange Laufzeiten und häufig eine "Schonfrist" für Ihr Unternehmen, bis Sie mit der Rückzahlung, der Tilgung, beginnen müssen. Es gibt aber auch Bürgschaften (wenn Ihnen Sicherheiten für einen Kredit fehlen) oder Kapital-Beteiligungen (wenn Sie vielleicht ein besonders risikoreiches Technologie-Projekt planen).
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Wenn Sie ein Förderprogramm in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Bereits begonnene Vorhaben werden in aller Regel nicht nachträglich unterstützt.
Antrag stellen
Informieren Sie sich über Fördermittel zunächst bei den zuständigen öffentlichen Institutionen wie beispielsweise der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zu Förderprogrammen des Landes und der KfW Bankengruppe zu Förderprogrammen für Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung und Beteiligungen. Den Antrag auf Fördermittel des Bundes und des Landes müssen Sie in aller Regel bei Ihrer Hausbank stellen. Einen Antrag auf GA-Förderung oder auf Förderhilfen zur Markterschließung des Landes Brandenburg müssen Sie bei der ILB einreichen.



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