Testament oder Erbvertrag
Sowohl in einem Testament als auch in einem Erbvertrag legen Sie als Alt-Eigentümer fest, wer Ihr Unternehmen erben soll.
Testament
Ein Testament können Sie als Alt-Eigentümer ganz nach Ihren Vorstellungen aufsetzen und jederzeit ändern.
Erbvertrag
Anstelle eines Testaments können Sie Ihre Nachfolge auch durch einen Erbvertrag regeln. Das ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie Ihr Unternehmen vererben, dieses Erbe aber mit bestimmten Gegenleistungen verbinden wollen. Genauere Bedingungen, Auflagen oder Gegenleistungen können Sie in einem Erbvertrag regeln. Diesen Erbvertrag können Sie später nur ändern, wenn alle Vertragspartner zustimmen.
Pflichtteil
Nahen Angehörigen (Eltern, Ehegatten, Kindern, Enkeln) steht eine gesetzliche Abfindung zu, der Pflichtteil. Solche Abfindungen können für den Nachfolger und das Unternehmen zum finanziellen Problem werden. Regeln Sie darum in Testament und Erbvertrag eindeutig, wie die Ansprüche der gesetzlichen Erben befriedigt werden sollen.
Gesellschaftervertrag
Achten Sie darauf, dass Testament oder Erbvertrag ggf. mit einem Gesellschaftervertrag in Einklang stehen. Wenn nämlich dieser Gesellschaftervertrag bei Ihrem Ausscheiden eine andere Regelung vorsieht, als Sie es in Ihrem Testament oder Erbvertrag festgelegt haben, dann gilt die Regelung laut Gesellschaftervertrag.



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