Übertragung in der Familie
Das ist für die meisten Alt-Inhaber der angestrebte „Idealfall": die Weitergabe und Übertragung des Unternehmens auf Tochter oder Sohn. Dabei unterscheidet sich diese Variante der Übertragung deutlich von allen anderen: die Wünsche, Erwartungen und Gefühle aller Beteiligten führen oft zu heftigen Konflikten.
Optimale Übertragung zu Lebzeiten
Wenn das Unternehmen zu Lebzeiten des Alt-Eigentümers auf Tochter oder Sohn oder auch ein anderes Familienmitglied übertragen werden soll, so bieten sich dafür zwei Vorgehensweisen an:
- schrittweise Übertragung durch Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
- Vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung
Beide Verfahren sind empfehlenswerte Übergabeformen, da alle Beteiligten die Gelegenheit haben, gemeinsam alle möglichen Probleme zu besprechen und zu klären.
Rente für den Senior
Wenn die Altersversorgung des Alt-Eigentümers nicht durch sonstiges Vermögen bestritten werden kann, sollte auch bei der Nachfolge in der Familie sicher gestellt sein, dass der Nachfolger den Senior finanziell unterstützt (z.B. durch eine Rente).



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