Steuern

Als Unternehmerin oder Unternehmer müssen Sie natürlich Steuern bezahlen. Welche Steuern, das hängt u.a. davon ab, welche Rechtsform Sie für Ihr Unternehmen gewählt haben. Insgesamt kommen die folgenden Steuer-Arten in Frage:

  • Einkommensteuer: entsprechend Ihrem persönlichen Gewinn
  • Körperschaftssteuer: für GmbHs und AGs
  • Gewerbesteuer: für jeden Gewerbebetrieb (geht an Städte und Gemeinden)
  • Umsatzsteuer/Vorsteuer: auf alle Rechnungsbeträge (= Mehrwertsteuer)
  • Kirchensteuer: für Angehörige der evangelischen oder katholischen Kirche
  • Lohnsteuer: für beschäftigte Arbeitnehmer.

Steuern sind wichtige Bestandteile Ihrer  finanziellen Planungen. Denken Sie daran, Steuer-Vorauszahlungen nicht zu niedrig anzusetzen, damit Sie nicht von hohen Nachzahlungen überrascht werden.

Fragen Sie Ihren Steuerberater
Klären Sie mit ihm, welche Steuern Sie bezahlen müssen, wann Sie welche Steuern zu entrichten haben und welche Rechtsform für Sie steuerlich die günstigste ist. Dies alles sollten Sie schon vor dem Unternehmensstart tun. Sonst haben Sie womöglich bereits Entscheidungen getroffen, die sich für Sie steuerlich ungünstiger auswirken.

Steuernummer auf Rechnungen angeben
Alle Unternehmen sind verpflichtet, auf ihren Rechnungen die vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben (nicht gemeint ist die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer). Auch Gutschriften beispielsweise für Autorenhonorare müssen die Steuernummer des leistenden Unternehmers (z.B. des Autors) benennen. Für die Platzierung und Gestaltung der Steuernummer auf der Rechnung bestehen keine Vorgaben. Auch der Sitz des Finanzamtes muss nicht angegeben werden.

Elektronische Anmeldung der Lohn- und Umsatzsteuer
Die elektronische Anmeldung der Lohn- und Umsatzsteuer ist seit 2005 für Unternehmen Pflicht. Die kostenlose Software für die elektronische Lohn- und Umsatzsteuererklärung finden Sie unter www.elster.de

ElsterFormular unterstützt die

  • Einkommensteuererklärung (inkl. EÜR)
  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Lohnsteuer-Anmeldung

Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
Unternehmer, die ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen dafür einen amtlich vorgeschriebenem Vordruck nutzen (Download).