Beratung und Hilfe

Die Aufgabe
Ein Betrieb bzw. der Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft soll in naher Zukunft an eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger übergeben werden.

Was muss getan werden?

  • Eine geeignete Person muss gefunden werden.
  • Der Übergabetermin muss verbindlich fixiert werden.
  • Der Verkaufspreis muss festgelegt werden.
  • Der Investitionsbedarf für den Unternehmenskauf muss bestimmt werden.
  • Die Rechtsform des neuen Unternehmens muss festgelegt werden.
  • Ein Übernahmekonzept, einschließlich Geschäftsplan, muss erarbeitet werden.
  • Fördermöglichkeiten sollten recherchiert werden.
  • Ein Kreditinstitut, das den Prozess begleitet, muss gefunden werden.
  • Steuerberater und Rechtsanwälte sind zu konsultieren.
  • Kaufverträge und andere Verträge sind zu formulieren.


Die Lösung
Die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern in den Kammerbezirken Potsdam, Cottbus und Frankfurt/Oder unterhalten je eine gemeinsame Beratungsstelle für die Unternehmensnachfolge. Nachdem Sie sich bei ihrem Ansprechpartner gemeldet haben, wird mit Ihnen ein konkreter Zeitplan abgestimmt. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen suchen gemeinsam mit Ihnen einen Berater aus und beginnen mit der Organisation und Koordination der Betriebsnachfolge. Ist eine Nachfolge aus der Familie oder dem Mitarbeiterkreis nicht möglich, helfen die Kammern bei der landes- oder bundesweiten Suche nach einem Nachfolgekandidaten.

  • Das Unternhemen wird einem Check unterzogen, um betriebswirtschaftliche Aussagen treffen zu können.
  • Es wird ein individueller Maßnahmeplan zur Gestaltung des Übergabeprozesses entwickelt.
  • Durch die Beratungsstelle wird die Moderation der gesamten Unternehmensnachfolge angeboten.