Unternehmensnachfolge
An der Übergabe eines Unternehmens in neue Hände sind immer mehrere Personen beteiligt: Unternehmer bzw. Unternehmerin, Nachfolger bzw. Nachfolgerin, Familienangehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und natürlich die Kunden und Lieferanten. Ausführlich miteinander zu sprechen, spielt für einen erfolgreichen Übergabeprozess daher eine zentrale Rolle. Auch Berater frühzeitig mit einzubeziehen, ist wichtige Voraussetzung dafür, dass alles "glatt über die Bühne geht". Dabei müssen u.a. folgende Fragen geklärt werden:
- Wann scheidet der Unternehmer aus dem Unternehmen aus?
- Wer ist die Nachfolgerin bzw. der Nachfolger?
- Auf welche Weise soll das Unternehmen an die Nachfolgerin bzw. den Nachfolger übergeben werden?
- Wie hoch ist der Unternehmenswert?
- Bei Verkauf: Wie hoch ist evtl. der Kaufpreis?
- Bei Vererbung: Welche Ansprüche haben eventuelle Mit-Erben?
- Wie kann die Übertragung finanziert werden?
- Welche rechtlichen bzw. vertraglichen Aspekte sind zu berücksichtigen?
- Welche steuerlichen Auswirkungen hat die Übertragung?
Für junge Unternehmen: Notfallplanung
Wer das Unternehmen einmal weiterführen soll, ist nicht nur eine Frage für älter werdende Unternehmer. Eine Notfallplanung gehört in die Schublade jedes Unternehmers. Denn auch bei Unfall oder längerer Krankheit der Geschäftsführung muss das Unternehmen zuverlässig fortgeführt werden.
Wichtig bei Kreditvergabe: Nachfolgeplanung
Im Rahmen der BASEL II Vereinbarungen machen Banken ihre Kreditentscheidungen auch davon abhängig, welche Maßnahmen im Unternehmen in puncto Nachfolgeplanung getroffen wurden.



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