Formalitäten

Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen will, muss dafür einige Formalitäten erledigen. So müssen Sie sich z.B. in aller Regel anmelden: z.B. beim Gewerbeamt (oftmals in das Ordnungsamt eingegliedert) oder Finanzamt. Wer sich in das Handelsregister eintragen lassen will, muss dafür zum zuständigen Amtsgericht. Für eine ganze Reihe von selbstständigen Tätigkeiten brauchen Sie außerdem eine amtliche Erlaubnis. Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Zusammenhang sind die kommunalen Gewerbeämter sowie die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern.

Als Nicht-EU-Bürger benötigen Sie außerdem eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Sie beinhaltet die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes. Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Zusammenhang sind die Ausländerbehörden vor Ort.

startothek
Welche Anmeldungen und Genehmigungen für ein Gründungsvorhaben erforderlich sind, können Gründerinnen und Gründer und Unternehmen mit Hilfe der startothek schnell erfahren. Sie haben zwei Möglichkeiten, ein startothek-Beratungsergebnis zu erhalten:

  • Sie nehmen Kontakt mit einem startothek-Berater auf und stellen ihr Gründungsvorhaben persönlich vor. Einen Berater, der sie mit Hilfe der startothek berät, findet sich in der "Beratersuche"
  • Sie können das "Gründerformular" nutzen und ihr Gründungsvorhaben vorab skizzieren. Dann wählen Sie bis zu maximal drei startothek-Berater aus, denen Sie Ihre im Gründerformular selbst eingegebenen Basisdaten zur Einsicht freigeben möchten. Die Berater werden sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kontakt

Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg

Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam


Adressen

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