Formalitäten

Wer ein eigenes Unternehmen gründen und führen will, muss dafür einige Formalitäten erledigen. So müssen Sie sich z.B. in aller Regel anmelden: z.B. beim Gewerbeamt (oftmals in das Ordnungsamt eingegliedert) oder Finanzamt. Wer sich in das Handelsregister eintragen lassen will, muss dafür zum zuständigen Amtsgericht. Für eine ganze Reihe von selbstständigen Tätigkeiten brauchen Sie außerdem eine amtliche Erlaubnis. Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Zusammenhang sind die kommunalen Gewerbeämter sowie die Industrie- und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern.

Als Nicht-EU-Bürger benötigen Sie außerdem eine uneingeschränkte Aufenthaltserlaubnis. Sie beinhaltet die Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes. Ansprechpartner für alle Fragen in diesem Zusammenhang sind die Ausländerbehörden vor Ort.


Schwerpunkt-Thema: 26.04.2010

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"Unternehmen und Verwaltung (E-Government)"


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