26.03.2012Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Die OHG ist eine Rechtsform für Kaufleute, die gemeinsam ein kaufmännisches Gewerbe betreiben möchten. Die OHG kann von mindestens zwei Kaufleuten gegründet werden. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei; ein schriftlicher Vertrag ist in jedem Fall empfehlenswert. Der Eintrag ins Handelsregister ist Pflicht. Ein Mindestkapital bzw. Mindesteinlage ist nicht vorgeschrieben.

Alle Gesellschafter sind zur Führung der Geschäfte berechtigt. Im Gesellschaftsvertrag kann allerdings ein Gesellschafter mit der Führung der Geschäfte beauftragt werden. Die Bestellung eines Prokuristen ist möglich.

Bei der OHG handelt es sich um eine Personengesellschaft. Das heißt: Für Schulden der Gesellschaft haftet jeder Gesellschafter neben seinem Gesellschaftsvermögen auch mit seinem Privatvermögen, und zwar in unbeschränkter Höhe.

Die OHG muss Gewerbesteuer und Umsatzsteuer abführen. Sie ist nicht einkommensteuerpflichtig, allerdings müssen die Gesellschafter jeweils für ihren Gewinnanteil Einkommensteuer abführen.

Weitere Informationen:

Download: GründerZeiten Nr. 33 Ein festes Fundament! Thema: Rechtsformen

Quelle: www.existenzgruender.de

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