26.04.2010Immissionsschutzrechtliche Anzeigeverfahren
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Gewerbe- und Industrieanlagen, die besondere schädliche Umwelteinwirkungen haben können, müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt werden. Hier finden sich Informationen zu genehmigungspflichtigen Anlagen, zu Ansprechpartnern sowie Links zu Antragsformularen.
Weitere Informationen: www.mugv.brandenburg.de



Seite drucken