26.04.2010Vollständigkeitserklärung (VE) im Rahmen der Verpackungsverordnung (VerpackV)

Die Erklärung muss - nachdem sie von einem Testierer mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur bestätigt wurde - elektronisch im Register hinterlegt werden. Beantwortet werden dort auch die mehr als 100 wichtigsten Fragen. Es gibt technische Handlungsanweisungen und eine Übersicht zur VE und zur Verpackungsverordnung in englischer Sprache (= Support for foreign enterprises). 
Weitere Informationen: www.ihk-ve-register.de

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