Pflichten und Fristen
Als Unternehmerin und Unternehmer dürfen Sie Ihre Melde-Pflichten (Personal, Steuer, Statistik) und die dazugehörigen Fristen nicht aus dem Blick verlieren.
- Personal-Anmeldungen (z.B. bei Agentur für Arbeit, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitsamt, Krankenkasse)
- ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuerkarte für den Einbehalt von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn des Personals)
- Künstlersozialabgabe
- Statistik-Meldungen (statistische Auswertungen an die Statistischen Ämter seines Bundeslandes oder des Bundes)
- Steuererklärungen (feste Fristen für Steuervorauszahlungen und Steuererklärungen)
- Jahresabschlüsse (offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen)
- Unternehmensregister (Nach dem "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" müssen Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht werden)
- Unterlagen aufbewahren (Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, müssen ihre Geschäftsunterlagen aufbewahren)
- Aushangpflichtige Gesetze
- E-Formulare zum Bürokratieabbau
- Informationspflichten
Achtung: Fristverletzungen führen in aller Regel zu zusätzlichem Behördenaufwand und zu deutlichen Mehrkosten (z. B. durch fällige Gebühren).



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