Pflichten und Fristen

Als Unternehmerin und Unternehmer dürfen Sie Ihre Melde-Pflichten (Personal, Steuer, Statistik) und die dazugehörigen Fristen nicht aus dem Blick verlieren.

  • Personal-Anmeldungen (z.B. bei Agentur für Arbeit, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitsamt, Krankenkasse)
  • ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuerkarte für den Einbehalt von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag vom Arbeitslohn des Personals)
  • Künstlersozialabgabe
  • Statistik-Meldungen (statistische Auswertungen an die Statistischen Ämter seines Bundeslandes oder des Bundes)
  • Steuererklärungen (feste Fristen für Steuervorauszahlungen und Steuererklärungen)
  • Jahresabschlüsse (offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen)
  • Unternehmensregister (Nach dem "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" müssen Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht werden)
  • Unterlagen aufbewahren (Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, müssen ihre Geschäftsunterlagen aufbewahren)
  • Aushangpflichtige Gesetze
  • E-Formulare zum Bürokratieabbau
  • Informationspflichten

Achtung: Fristverletzungen führen in aller Regel zu zusätzlichem Behördenaufwand und zu deutlichen Mehrkosten (z. B. durch fällige Gebühren).


Schwerpunkt-Thema: 26.04.2010

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"Unternehmen und Verwaltung (E-Government)"


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