Pflichten und Fristen

Als Unternehmerin und Unternehmer dürfen Sie Ihre Melde-Pflichten (Personal, Steuer, Statistik) und die dazugehörigen Fristen nicht aus dem Blick verlieren.

  • Personal-Anmeldungen (z.B. bei Agentur für Arbeit, Sozialversicherung, Unfallversicherung, Gesundheitsamt, Krankenkasse)
  • ELENA-Verfahren (für die elektronische Übermittlung der Entgeltdaten für jeden Beschäftigten per Internet an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) ab 2010)
  • Künstlersozialabgabe
  • Statistik-Meldungen (statistische Auswertungen an die Statistischen Ämter seines Bundeslandes oder des Bundes)
  • Steuererklärungen (feste Fristen für Steuervorauszahlungen und Steuererklärungen)
  • Jahresabschlüsse (offenlegungspflichtige Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen)
  • Unternehmensregister (Nach dem "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)" müssen Jahresabschlussunterlagen elektronisch beim Betreiber des elektronischen Unternehmensregisters eingereicht werden)
  • Unterlagen aufbewahren (Unternehmerinnen und Unternehmer, die nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, müssen ihre Geschäftsunterlagen aufbewahren)
  • Aushangpflichtige Gesetze

Achtung: Fristverletzungen führen in aller Regel zu zusätzlichem Behördenaufwand und zu deutlichen Mehrkosten (z. B. durch fällige Gebühren).